Positive Vier-Jahres-Bilanz beim Hebammenbonus
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit dieser Prämie alle Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Zum 1. Januar 2020 haben wir die Förderung noch weiter verbessert.

Holetschek zieht positive Vier-Jahres-Bilanz beim Hebammenbonus
ArtikelDer Hebammen NotstandDer deutschlandweite Hebammennotstand wird immer größer. Doch was kann man dagegen tun? Darüber, dass Deutschland zu wenig Hebammen hat, wird bereits seit Jahren viel berichtet. Doch was hat sich seitdem getan? - Bayerns Gesundheitsminister: Insgesamt mehr als 4,1 Millionen Euro seit 1. September 2018 ausgezahlt
Der bayerische Hebammenbonus stößt auch im vierten Jahr nach dem Start auf großes Interesse. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Mittwoch hingewiesen. Der Minister betonte in München: „Ich freue mich sehr, dass unser Hebammenbonus so gut angenommen wird. Seit der Einführung am 1. September 2018 sind bislang insgesamt 4.526 Anträge (Stand 25.08.2022) auf den Bonus in Höhe von 1.000 Euro eingegangen – davon 916 für das Jahr 2021 und 89 für das laufende Jahr 2022. Wir haben unsere Hebammen so mit mehr als 4,2 Millionen Euro gefördert.“
Der Minister erläuterte: „Die Bayerische Staatsregierung unterstützt mit dieser Prämie alle Hebammen, die freiberuflich in der Geburtshilfe in Bayern tätig sind und mindestens vier Geburten im Jahr betreuen. Zum 1. Januar 2020 haben wir die Förderung noch weiter verbessert: Der Hauptwohnsitz in Bayern ist seitdem keine Voraussetzung. Damit können wir auch Hebammen unterstützen, die beispielsweise in Baden-Württemberg wohnen, aber im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben tätig sind.“
Der Hebammenbonus muss jedes Jahr neu beantragt werden. Für Folgeanträge müssen beispielsweise der Identitätsnachweis, die Erlaubnis über die Führung der Berufsbezeichnung oder der Nachweis über die freiberufliche Tätigkeit erneut eingereicht werden. Damit kann eine zügige Antragsbearbeitung gewährleistet werden.






