Unterhaltspflichtige werden unangemessen geschröpft
Das Statistische Bundesamt verzeichnet einen Rückgang der Reallöhne um durchschnittlich 4,1 Prozent im Vergleich 2021. Schon seit zwei Jahren wird eine negative Lohnentwicklung festgestellt.

Das Statistische Bundesamt verzeichnet einen Rückgang der Reallöhne um durchschnittlich 4,1 Prozent im Vergleich 2021. Schon seit zwei Jahren wird eine negative Lohnentwicklung festgestellt. Im Gegensatz zur realen Lohnentwicklung wurde der Kindesunterhalt
ArtikelFamilienhilfenEin spezielles Auffangnetz vom Staat! im gleichen Zeitraum um 21,8 Prozent angehoben, allein am 1.1.2023 stieg er um 10 Prozent. „Die Düsseldorfer Tabelle 2023 lässt wie schon in den Jahren zuvor, den Kaufkraftverlust völlig außeracht. Der Unterhalt wird schematisch entsprechend der Inflationsrate angehoben. In diesem Jahr mit 10 Prozent viel zu hoch. Die durchschnittliche Inflationsrate beträgt 7,4 Prozent. Derartige überproportionale Anhebungen gehen einseitig zu Lasten der Unterhaltspflichtigen und sind so nicht mehr hinnehmbar“, kritisiert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.
Viele ISUV-Mitglieder kritisieren laut Ulbrich eine weitere Ungerechtigkeit, die meist gar nicht beachtet wird.
„Berufstätige Unterhaltspflichtige müssen bluten.“
„Ich verdiene heute monatlich 1989 EURO, im Jahr zuvor waren es 1894 EURO. Ich rutsche also in der Tabelle eine Stufe höher. Vorher zahlte ich 345,50 EURO monatlich, jetzt muss ich laut Berechnung des Jugendamts 403 EURO zahlen. Das ist ein satter Aufschlag von 58 EURO. Von der Lohnerhöhung von 95 EURO bleiben mir noch 37 EURO. Wenn ich das richtig verstehe, hat sich meine Unterhaltszahlung nicht um 10 Prozent erhöht, sondern um 18 Prozent. Mir bleiben also noch 1586 EURO, ich komme dem Selbstbehalt von 1370 EURO immer näher. Die unterhaltsberechtigte Mutter hat mit Halbtagsarbeit, Kindergeld, Kindesunterhalt ein Haushaltseinkommen von 2260 EURO. Mit Freibetrag und Steuerklasse II dürfte es mehr sein. Im Vergleich dazu zahle ich Steuern wie ein Kinderloser. Unsere Tochter betreue ich die Hälfte der Ferienzeit und an jedem zweiten Wochenende, was nicht unterhaltsrelevant ist. Berufstätige Unterhaltspflichtige müssen bluten.“





