Keine Post zur Beitragserhöhung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Zum 1. Januar 2023 können die gesetzlichen Krankenkassen ihren individuellen Zusatzbeitrag erhöhen. Erwartet wird ein Anstieg um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte. Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht.

Zum 1. Januar 2023 können die gesetzlichen Krankenkassen ihren individuellen Zusatzbeitrag erhöhen. Erwartet wird ein Anstieg um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte. Das Tückische: Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten nicht mit einem gesonderten Schreiben über diese Beitragserhöhung und das damit zusammenhängende Sonderkündigungsrecht informieren. Diese Pflicht ist bis Mitte 2023 ausgesetzt. Diese Ausnahmeregelung wurde im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Zwar müssen die Kassen ihre Mitglieder auf anderem Wege, etwa auf der Homepage oder im Mitgliedermagazin, informieren. „Es ist aber absehbar, dass auf diesen Wegen viele Menschen nicht erreicht werden“, sagt Sascha Straub, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern
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Wie sich Versicherte über mögliche Beitragserhöhungen informieren können und worauf sie bei einem Kassenwechsel achten sollten, erläutert die Verbraucherzentrale Bayern:
Wie erfahre ich von einer Beitragserhöhung?
Die Kassen müssen ihre Mitglieder zwar nicht per Anschreiben informieren. Doch spätestens einen Monat vor einer Erhöhung des Zusatzbeitrags sind sie verpflichtet, „auf andere geeignete Weise“ auf die Erhöhung und das damit verbundene Kündigungsrecht aufmerksam zu machen. Versicherte haben dann die Möglichkeit, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Denn die Zusatzbeiträge sind nicht bei allen Krankenkassen gleich. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auf die Webseite ihrer Krankenkasse schauen und sich über den Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse informieren. Außerdem kann man auf einer Übersichtsseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen alle Zusatzbeitragssätze der Kassen vergleichen. Auch darauf müssen die Kassen hinweisen“, so Straub.







