Der spannende erste Besuch beim Kieferorthopäden
Zahnfehlstellungen beeinträchtigen das Zähneputzen und auch die professionelle Pflege durch den Zahnarzt und begünstigen so die Entstehung von Karies und Zahnbetterkrankungen (Parodontitis).

In den westlichen Ländern sind Zahn- und Kieferfehlstellungen gar nicht so selten - so benötigt laut einer älteren Studie in Bayern etwa die Hälfte der Kinder eine kieferorthopädische Regulierung, meist weniger aus ästhetischen, sondern maßgeblich aus funktionellen Gründen. Gebissanomalien können - meist erst im Erwachsenenalter – zu erheblichen Problemen führen, wie etwa Einschränkungen beim Kauen, Kiefergelenksproblemen mit muskulären Verspannungen, Kopf- und Nackenschmerzen und einer frühzeitigen Schädigung des Kiefergelenkes an sich. Zahnfehlstellungen beeinträchtigen das Zähneputzen und auch die professionelle Pflege durch den Zahnarzt und begünstigen so die Entstehung von Karies und Zahnbetterkrankungen
ArtikelDarum ist eine Behandlung bei Karies wichtig!Die Zahngesundheit der Zwölfjährigen ist in Deutschland mittlerweile vorbildlich. Doch es gibt ein alarmierendes Phänomen, das uns Kinderzahnärzt*innen aktuell beschäftigt: Frühkindlicher Karies. (Parodontitis), die später zum vorzeitigen Verlust von Zähnen führen können.
Erstes Beratungsgespräch
Außerdem brechen schief nach vorne stehende Schneidezähne bei Stürzen viel leichter ab, als gerade Zähne. Zur Klärung der Frage ob und wann eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll und notwendig ist, können Eltern mit ihrem Kind oder aber auch Erwachsene direkt einen Kieferorthopäden aufsuchen. Das übliche Alter für eine kieferorthopädische Regulierung ist etwa 10 bis 15 Jahre, aber auch bereits im wenn die ersten bleibenden Zähne durchbrechen (etwa 6. Lebensjahr) kann eine Behandlung medizinisch indiziert sein. Dann steht ein Erstgespräch beim Kieferorthopäden an. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen in jedem Fall eine kiefer- orthopädische Erstuntersuchung in voller Höhe. Fehlstellungen des Kiefers werden in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeteilt, die Kasse zahlt eine Behandlung bei Kindern und Jugendlichen erst ab Stufe 3. Stellt der Arzt bei der Untersuchung fest, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, weil die Voraussetzungen nicht vorliegen, müssen Eltern die weiteren Kosten selbst bezahlen. Die Kosten einer Behandlung nach Vollendendung des 18. Lebensjahres sind in der Regel vom Versicherten selbst zu tragen.







