Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand September 2015
§ 1 Umfang
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge, Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen heinmedia UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „VERLAG“ – und deren Kunden. Sie gelten unabhängig von der Art der Veröffentlichung und schließen insbesondere die Veröffentlichung von Anzeigen in Online-Branchenverzeichnissen ein. Diese AGB´s sind Bestandteil der gesamten Geschäftsbeziehung.
Das Impressum sowie die Datenschutzerklärung des Onlineportals sind ebenfalls Bestandteil dieser AGB.
Mündliche Nebenabreden oder Zusagen sind nur wirksam, wenn der VERLAG sie schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.
Eine durch Telefax oder Email übermittelte Erklärung steht der Schriftform gleich.
§ 2 Auftragserteilung, Vertragsschluss und Vertragsinhalt
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, kommt der Vertrag zwischen dem VERLAG und dem Kunden zu Stande, wenn der Kunde die Auftragsbestätigung vom VERLAG erhält, bzw. unterschreibt. Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, kommen zu Stande, wenn die im Internet abgegebene Erklärung des Kunden dem VERLAG zugeht (es gelten Fax, Internet und Post). Soweit ein Vertrag zu Stande kommt, ohne dass der Kunde den Anzeigentext oder das Beilagenmuster zur Verfügung stellt, haben die Parteien Inhalt und Form der Werbung miteinander abzustimmen. Macht VERLAG gegen den Inhalt oder die Form der Werbung Einwendungen geltend und erzielen die Vertragsparteien hierüber kein Einvernehmen, ist der VERLAG berechtigt, den Vertrag zu kündigen, es sei denn, die vom VERLAG geltend gemachten Einwendungen betreffen keine schutzwürdigen Interessen vom VERLAG.
Schutzwürdige Interessen vom VERLAG sind insbesondere betroffen, wenn der Inhalt oder die Form der Werbung gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Bestimmungen, bzw. der gegen gute Sitten verstoßen würde. Soweit der Vertrag mehrere Veröffentlichungen umfasst, zu denen der Kunde den Inhalt oder die Form der Werbung erst nach Vertragsschluss beim VERLAG einreicht, ist der VERLAG unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, die Veröffentlichung einer Anzeige oder der Beilage abzulehnen bzw. solange zurückzustellen, bis berechtigte Einwendungen des VERLAGs nicht mehr bestehen. Lehnt der VERLAG eine Veröffentlichung oder mehrere bestimmte Veröffentlichungen ab oder stellt sie zurück, wird der Vertrag im Übrigen von dieser Ablehnung nicht berührt. Die Vergütung des VERLAGs wird in diesem Fall nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 herabgesetzt. Von der Ablehnung eines Auftrags im Sinne dieses Absatzes unterrichtet der VERLAG den Kunden unverzüglich.
Der Kunde kann nicht verlangen, dass eine Anzeige oder Beilage in einer bestimmten Ausgabe oder an einer bestimmten Stelle veröffentlicht wird, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Der Ausschluss von Konkurrenten des Kunden bei der Veröffentlichung von Anzeigen oder Beilagen bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Ein solcher Ausschluss betrifft nur die Veröffentlichung von Konkurrentenanzeigen auf derselben oder einer gegenüberliegenden Anzeigenseite, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. In den vom VERLAG betriebenen Online-Branchenverzeichnissen ist ein Konkurrentenausschluss ausgeschlossen.
§ 3 Auftragsabwicklung
Soweit der VERLAG hinsichtlich Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen Eigentümerin ist oder ihr Urheber- oder sonstige Rechte zustehen, behält sie sich das Eigentum, bzw. die Ausübung der jeweiligen Nutzungsrechte vor. Der VERLAG weist darauf hin, dass jede vertraglich vorgesehene Verwendung oder Verwertung, insbesondere die Bearbeitung und Weitergabe, nicht ohne Zustimmung vom VERLAG erfolgen darf. Soweit Unterlagen als vertraulich bezeichnet sind, verpflichten sich die Vertragsparteien, keinem Dritten über den Inhalt der bezeichneten Unterlagen Kenntnis zu verschaffen, es sei denn, dass dies für die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung erforderlich ist. Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Woche nach der gebuchten Ausgabe schriftlich zu rügen. Die Rüge gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Tagen abgesandt wird. Der Kunde sendet die ihm vom VERLAG übersandten Korrekturabzüge innerhalb der angegebenen Frist zurück. Korrekturabzüge, die der Kunde nicht innerhalb dieser Frist zurücksendet, gelten als genehmigt. Mit Freigabe des Korrekturabzuges gilt die Anzeige als für den Druck freigegeben. Soweit der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt für alle Leistungen vom VERLAG stattdessen § 377 HGB.
§ 4 Datenverwaltung und Abrufverfügbarkeit
Dateninhalte für den Druck prüft der VERLAG nicht, insbesondere nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für die Dateninhalte ist nicht der Verlag verantwortlich, sondern allein der Kunde.
Hinsichtlich Eintragungen in Branchenverzeichnissen, die der VERLAG im Internet verwaltet, gewährleistet der VERLAG eine jährliche Abrufverfügbarkeit der eingestellten Kundendaten von 95 Prozent. Der VERLAG übernimmt die Abrechnung der vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen. Auch hier gilt: Dateninhalte prüft der VERLAG nicht, insbesondere nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für die Dateninhalte ist der Kunde allein verantwortlich.
Der VERLAG behält sich vor, rechts bzw. sittenwidrige Inhalte aus dem Internetportal zu entfernen. Soweit zumutbar, unterrichtet der VERLAG den Kunden von einer beabsichtigten Entfernung von Inhalten aus dem Account des Kunden. Spätestens nach Entfernung eines Inhalts unterrichtet der VERLAG den Kunden unverzüglich.
§ 5 Vergütung und Stornierung
Soweit eine Vergütung nicht abweichend vereinbart wird, gelten die Vergütungssätze der Preisliste vom VERLAG in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung.
Die Preisliste ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle des § 2 Abs. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet sich die Vergütung von VERLAG nach Höhe und Breite, bzw. dem im vom VERLAG schriftlich unterbreiteten Angebot der veröffentlichten Werbung. Soweit der Kunde Änderungen des Auftrags wünscht, die in nicht unerheblicher Weise von dem ursprünglichen Auftrag abweichen, sind die vom VERLAG durchgeführten Änderungsleistungen nach Maßgabe der Preisliste vom VERLAG gesondert zu vergüten. Der Kunde trägt in diesem Fall auch die erforderlichen Kosten, die im Falle einer Beauftragung Dritter entstehen. Stornierung einer Einzelbuchung ist bis 10 (zehn) Tage vor Anzeigenschluss möglich. Die Kündigung von Mehrfachschaltungen bedarf der Schriftform und ist ebenfalls 10 (zehn) Tage vor Anzeigenschluss möglich. In diesem Fall wird allerdings in der Folgeausgabe noch eine Anzeige veröffentlicht. Bereits gewährte Rabatte werden mit der Abschlussrechnung korrigiert. Dem VERLAG entstandene Gestaltungskosten müssen in jedem Fall vom Kunden gezahlt werden.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Rechnungsversand erfolgt elektronisch per Email. Bei Postversand wird eine Pauschale von 1,50 Euro berechnet. Bei Versendung von Rechnung und Belegexemplaren wird eine Pauschale von drei Euro erhoben. Die vom VERLAG in Rechnung gestellten Leistungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und als Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt,zu verstehen. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie auf dem Konto vom VERLAG eingegangen ist. Mit
dem SEPA-Firmenlastschriftmandat erhält der Kunde 2% Skonto. Fließtextanzeigen sind nur mittels Lastschrift ohne Gewährung von Skonti möglich.
Anzeigen auf dem Internetportal sowie in den Branchenverzeichnissen sind bereits vor einer Veröffentlichung in voller Höhe zur Zahlung fällig. Die Online-Preise sind weder rabattfähig noch skontierbar. Im übrigen gilt § 4, Abs 2.
§ 7 Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kommt nach Ablauf der in § 5 genannten Zahlungsfrist in Verzug. Der VERLAG ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Der VERLAG ist bei Verzug des Kunden berechtigt, noch ausstehende vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nur gegen Vorauszahlung in voller Höhe zu erbringen. Der VERLAG ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verzug länger als vierzehn Tage andauert. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückhaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Soweit der VERLAG auf Mitwirkungsleistungen des Kunden angewiesen ist und der Kunde diese Leistungen nicht ordnungsgemäß, insbesondere nicht rechtzeitig erbringt, tritt kein Verzug vom VERLAG ein. In diesem Fall verlieren vereinbarte Termine ihre Verbindlichkeit.
§ 8 Haftung
VERLAG haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Der VERLAG gewährleistet insbesondere die drucktechnisch ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags, soweit der Kunde seinen diesbezüglichen Mitwirkungspflichten ebenfalls ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der VERLAG haftet nicht, wenn sie auf Grund von Vorlagen, Vorgaben und/oder Freigaben des Kunden gehandelt hat. Für Leistungen, die der VERLAG auf Grund von handschriftlich gefertigten Unterlagen des Kunden oder telefonischer Anweisungen des Kunden ausführt, übernimmt der VERLAG keine Haftung hinsichtlich von Kommunikationsfehlern (Missverständnisse, Irrtümer etc.). Dies gilt nicht, soweit der VERLAG einen Kommunikationsfehler erkannt hat oder erkennen musste. Für eine vom VERLAG zu vertretende Pflichtverletzung haftet der VERLAG nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Verlangt der Kunde Schadensersatz, so haftet der VERLAG nur für vorhersehbare Durchschnittsschäden und beschränkt auf fünf Prozent des Auftragswertes bzw. bei Veröffentlichung in einem Online-Branchenverzeichnis auf den Wert eines Jahresbeitrags. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Soweit Schadensersatzansprüche gegen den VERLAG, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sind, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist.
Soweit Dritte Ansprüche gegen den VERLAG wegen solcher Internetinhalte geltend machen, die der Kunde zur Einstellung in das Online-Branchenverzeichnis an den VERLAG weitergegeben hat, stellt der Kunde den VERLAG von der Haftung frei. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von Schutzrechten Dritter.
§ 9 Kündigung der Eintragung im Online-Branchenverzeichnis
Der Vertrag kann hinsichtlich der Veröffentlichung in den Online-Branchenverzeichnissen von beiden Seiten gemäß der vertraglichen Vereinbarung dazu gekündigt werden. Der Vertrag im Übrigen bleibt von dieser Kündigung unberührt.
§ 10 Online-Veröffentlichung der vom VERLAG in seinem Printmagazinen gedruckten Texte, Bilder und Anzeigen
Mit der unterschriebenen und zurückgesandten Auftragsbestätigung stimmt der Kunde zu, dass sein dem VERLAG überlassener Text, seine dem VERLAG überlassenen Bilder sowie seine dem VERLAG überlassene Anzeige zugleich auf der Homepage von VERLAG als e-paper erscheint. Er stimmt ferner ebenfalls zu, dass das e-paper in den sozialen Netzwerken beworben wird.
§ 11 Datenschutz
Der VERLAG beachtet die deutschen Datenschutzbestimmungen und geht mit den persönlichen Daten des Kunden vertraulich um. Der VERLAG weist darauf hin, dass er die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten verarbeitet und speichert. Der Kunde willigt in die Erhebung, Speicherung, Nutzung seiner personenbezogenen Daten ein, soweit dies für die Abwicklung des Vertrages mit dem VERLAG erforderlich ist. Die Daten werden nur an Dritte weitergegeben, wenn es für die Erfüllung des Kundenauftrags notwendig ist.
Der VERLAG ist berechtigt, personenbezogene Daten für Maßnahmen der Kundenpflege (Marketingaktionen etc.) zu verwenden bzw. an Dritte weiterzugeben.
Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen. Der VERLAG verpflichtet sich für diesen Fall, die personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist.
§ 12 Rückgabe von Unterlagen und Aufbewahrungspflicht
Nach Beendigung bzw. Durchführung des Vertrags gibt der VERLAG Druckunterlagen des Kunden nur nach einer ausdrücklichen Aufforderung zurück. Der VERLAG bewahrt Unterlagen des Kunden, die dieser nicht ausdrücklich zurückfordert, drei Monate auf. Nach Ablauf dieser Frist ist der VERLAG berechtigt, die Unterlagen zu vernichten bzw. entsprechende Daten zu löschen.
§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem VERLAG und dem Kunden ergebenden Leistungspflichten ist der Sitz vom VERLAG, wenn nicht die Vertragsparteien ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist ausschließlich der allgemeine vom VERLAG, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt