Einmalzahlungen und Sofortzuschläge von Familienkasse, Jobcenter und Agentur für Arbeit
ZR
Zwergerl Redaktion
8. Juni 2022·3 Min.
1. Sofortzuschlag für Kinder
Den monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Arbeitslosengeld IIArtikelArbeitslosigkeit und Kindergeld: Was Eltern wissen müssenKindergeld wird auch bei Arbeitslosigkeit gezahlt. Hier erfährst du, wie Anspruch, Höhe und Anrechnung auf Bürgergeld geregelt sind., Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen. Der Sofortzuschlag wird erstmalig für den Monat Juli pro Kind erbracht. Die Auszahlung erfolgt gesondert und nicht zeitgleich mit den übrigen Leistungsansprüchen. Kinder, für die Kinderzuschlag bezogen wird, erhalten den Sofortzuschlag durch eine Erhöhung des KinderzuschlagesArtikel. Hier steigt der Höchstbetrag auf 229 Euro pro Kind und Monat. Familien, die die genannten Leistungen bereits beantragt haben oder diese erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Juli automatisch angepasst. Die Auszahlung erfolgt damit über die jeweils zuständigen Einrichtungen – also zum Beispiel durch die Jobcenter oder, im Falle des Kinderzuschlags, durch die Familienkasse der BA. Im SGB II erfolgt die Auszahlung in der Regel erst im Laufe eines Monats und nicht zeitgleich mir den übrigen Leistungsansprüchen im Voraus.
Falschmeldung zum Thema Kinderzuschlag sorgt für Irritationen
Bedingungslosen Zuschlag gibt es nicht!
2. Kinderbonus
Daneben sieht das Entlastungspaket der Bundesregierung auch einen Kinderbonus vor, der als Einmalzahlung an kindergeldberechtigte FamilienArtikelFamiliengeld oder Elterngeld? Was junge Eltern jetzt wissen solltenErfahre, wie Sie Familiengeld effektiv beantragen können. Hol dir hilfreiche Tipps und Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Jetzt lesen! in Höhe von 100 Euro aus-gezahlt wird. Als Zeitpunkt der Auszahlung ist aktuell auch hier der Juli vorgesehen. Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden – die Auszahlung erfolgt automatisch.
Wichtiger Hinweis: Für den Anspruch auf Kindergeld für aus der Ukraine Geflüchtete ist ab 1. Juni keine Erwerbstätigkeit des Antragstellers bzw. der Antragstellerin und damit auch kein Nachweis einer Arbeit erforderlich.
3. Einmalzahlung in der Grundsicherung
Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach der Regelbedarfsstufe 1 (Regelbedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende) oder 2 (Regelbedarf für volljährige Partner) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Die Leistung dient als unmittelbarer pauschaler Ausgleich für etwaige bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Folge der Pandemie sowie aktueller Preissteigerungen. Die Leistungen werden von Amts wegen bewilligt und es wird ein eigener Bescheid für die Einmalzahlung erstellt. Ein gesonderter Antrag beim JobcenterAusflugszielAgentur für Arbeit MünchenAgentur für Arbeit München in München, Landeshauptstadt. muss nicht gestellt werden.
4. Einmalzahlung für Energiekosten im Arbeitslosengeld
Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz sollen die im „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ vorgesehenen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger umgesetzt werden. Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten Personen, die im Monat Juli für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Ausgenommen sind Personen, die als sog. „Aufstocker“ im gleichen Zeitraum Anspruch auf eine Einmalzahlung als Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt von Amts wegen.
5. Heizkostenzuschuss
Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld (Abg) erhalten, die außerhalb des Haushalts der Eltern, aber nicht in einem Wohnheim oder Internat wohnen, sowie Abg-Beziehende, die an Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behin-derte Menschen (WfbM) und an vergleichbaren Maßnahmen anderer Leistungsanbieter teilnehmen. Mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraum der BAB oder des Abg muss in der Zeit vom 01.10.2021 bis 31.03.2022 liegen. Ferner darf der BAB- oder Abg-Beziehende nicht selbst als Wohngeldbezieher einen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben oder nicht Mitglied eines Haushalts sein, für den die Wohngeldbehörde einen Heizkostenzuschuss gewährt und in dessen Berechnung einbezogen worden sein.Der Heizkostenzuschuss beträgt einmalig 230 Euro. Er wird von Amts wegen geleistet. Das heißt, es muss kein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt voraussichtlich Ende Juni diesen Jahres.
Finanzen & Förderung
Neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz und weitere Änderungen für Familien in 2024
Ab 2024 müssen Heizungen beim Austausch zu 65% erneuerbare Energien nutzen, so das neue Gebäudeenergiegesetz. Der Staat fördert die Modernisierungen großzügig. Zusätzlich steigen Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und Kinderfreibetrag.