Defizite in Familienpolitik und Familienrecht
Kinderrechte werden nicht explizit in der Verfassung stehen.

Nach den Vorstellungen der Koalition sollte Artikel 6 durch folgende Formulierung ergänzt werden: „Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt." Für GRÜNE, LINKE, Kinderschutzbund
ArtikelInternationaler Tag der Kinderrechte 2025: Kinderschutzbund stellt ForderungZum Internationalen Tag der Kinderrechte fordert der Kinderschutzbund Bayern: Kinderrechte müssen endlich in die Bayerische Verfassung... und andere Gruppierungen war der Koalitionskompromiss keine „starke Formulierung“. Da für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig ist, ist die Regierungsvorlage gescheitert. Der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer stellt fest: „Der Vorschlag der Koalition ist ausgewogen. Grundsätzlich sind aber Kinderrechte in den Grundrechten enthalten. Eigentlich bedarf es keiner Aufnahme in die Verfassung, was auch namhafte Verfassungsrechtler hervorheben“
„Dank klarer Haltung der CDU/CSU-Fraktion stehen Kinderrechte nicht explizit im Grundgesetz, können nicht die Legitimation für mehr Bevormundung der Familien durch den Staat, für mehr fragwürdige Inobhutnahmen der Kinder liefern. Familie ist das Private, die Privatsphäre, die der Staat unbedingt zu achten und zu schützen hat.“
Die Parole „“ war in der Legislaturperiode zu einem Narrativ geworden, das bei jeder Gelegenheit von Justizministerin Lambrecht und den vielen „Kinderschützern“ gebetsmühlenartig wiederholt worden war.






