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Was sich alles 2014 für Familien ändert
Selten gab es so viele neue Regeln wie 2014:
Ob Staubsaugerkauf oder Steuerpauschalen, Stromkosten oder Gesundheitskarte. 2014 müssen wir uns bei vielen Sachen neu orientieren. Denn selten war ein Jahreswechsel mit so vielen Änderungen für die Bundesbürger verbunden, positiven wie negativen. Hier ein kleiner Ausschnitt davon:
Gesundheitskarte: Seit 1. Januar wird die elektronische Gesundheitskarte eingeführt – die alten Krankenkassen-Karten verlieren dann ihre Gültigkeit.
Neu ist in erster Linie, dass die Karte mit einem Bild des Versicherten versehen ist. Das soll die Identitätskontrolle erleichtern und Missbrauch verhindern. Gespeichert sind darauf wie bisher nur die persönlichen Stammdaten – nicht jedoch Daten zu Erkrankungen, Behandlungen oder Therapien. Die große Koalition hat sich in ihrem Vertrag darauf verständigt, dass gesetzliche Krankenkassen künftig wieder selbst den Beitrag festlegen können. Der heute einheitliche Satz von 15,5 Prozent wäre damit hinfällig.
Mütterrente: Neu ist seit 1. Januar die sogenannte Mütterrente. Sie soll Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, bei der Rente besser stellen – zwei statt einen Rentenpunkt will man ihnen gutschreiben. Im Westen wird die Rente der betroffenen Frauen demnach um 28,14 Euro und im Osten um 25,74 Euro brutto angehoben. Das kostet die Rentenkassen voraussichtlich 6,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Zur Finanzierung wollen Union und SPD die gebotene Senkung des Rentenversicherungsbeitrages von 18,9 auf 18,3 Prozent ausfallen lassen. Bis 2017 sei geplant, so Finanzminister Wolfgang Schäuble, den Rentenversicherungsbeitrag weder zu erhöhen noch abzusenken. Das bringt jährlich sechs Milliarden Euro mehr, die direkt in die Finanzierung der Mütterrente fließen sollen.
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 224 auf dann 8354 Euro im Jahr. Nach dem jüngsten Existenzminimumbericht ist eine Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 4440 Euro fällig. Normalerweise steigt dann auch das Kindergeld.
Hartz IV: Die rund sechs Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland bekommen seit 1. Januar mehr Geld. Der Regelsatz für alleinstehende Langzeitarbeitslose sind um neun Euro auf 391 Euro angehoben worden. Für Hartz-IV-Empfänger, die in einer Partnerschaft leben, steigt der Satz um acht Euro auf 353 Euro. Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen, bekommen sieben Euro mehr, insgesamt 313 Euro.
Bei Jugendlichen wird der Betrag um sieben Euro auf 296 Euro, bei Kindern zwischen sieben und 14 Jahren um sechs Euro auf 261 Euro und bei Kindern unter sieben Jahren um fünf Euro auf 229 Euro angehoben.
Kinderwunsch: Nach langem Ringen dürfen ab heuer Paare, die sich künstlich befruchten lassen, den Embryo zuvor auf Erbschäden untersuchen lassen. Die Eltern müssen zuvor einen Antrag auf Präimplantationsdiagnostik (PID) bei einer Ethikkommission stellen, die diesem Antrag zustimmen muss.
Die Hürde für diese Untersuchung ist hoch: Nur Eltern, die befürchten müssen, dass ihr Kind eine schwere genetisch bedingte Krankheit haben oder tot zur Welt kommen könnte, dürfen sie in Anspruch nehmen. Bundesweit erwartet man jährlich etwa 200 Fälle.
Eine Ethikkommission setzt sich aus Medizinern, Juristen, Patienten und Vertretern von Menschen mit Behinderungen zusammen.
Betreuungsgeld: Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen, bekommen ab 1. August mehr Geld. Das Betreuungsgeld wird dann auf 150 Euro monatlich angehoben, bisher liegt es bei 100 Euro. Es steht allen Eltern zu, die für ihr Kleinkind im Alter zwischen 13 und 36 Monaten weder einen Kita-Platz noch einen Platz bei einer staatlich geförderten Tagesmutter in Anspruch nehmen. Es wird einkommensunabhängig für jedes Kind in gleicher Höhe gewährt.
Bisher seien mehr als 100.000 Anträge bei den zuständigen Behörden eingegangen. Betreuungsgeld wird allerdings nur für Kinder gezahlt, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden. Weil der Stichtag aber häufig nicht berücksichtigt werde, müsste nach Behördenangaben eine beträchtliche Zahl der Anträge abgelehnt werden.
Nach Berechnungen des Sachverständigenrates dürften sich die Ausgaben für das nach wie vor umstrittene Betreuungsgeld heuer auf etwa zwei Milliarden Euro belaufen.
Internet-Shopping: Ab Mitte Juni gilt EU-weit ein einheitliches Widerrufsrecht beim Internet-Shopping. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann 14 Tage nach Erhalt der Ware. Allerdings muss der Kunde den Widerruf nun ausdrücklich erklären – die Waren wie bislang einfach zurückzuschicken, genügt nicht mehr. Den Händlern steht es frei, das Porto für die Retoure auf den Kunden abzuwälzen. Händler müssen aber künftig schneller den Kaufpreis erstatten, wenn eine Ware zurückgeschickt wurde.
Lebensmittel: Hersteller regionaler Lebensmittel dürfen ab Januar 2014 ein blau-weißes sogenanntes Regionalfenster auf die Verpackung ihrer Waren drucken. Es soll darüber informieren, wo die Zutaten herkommen, wo ein Produkt verarbeitet und wo es verpackt wurde.
Ende des Jahres müssen Lebensmittelhersteller 14 Inhaltsstoffe, die besonders oft Allergien hervorrufen, auf der Zutatenliste besonders markieren. Die neue europäische Verordnung nimmt die Lebensmittelhersteller zudem in die Pflicht, Informationen „gut lesbar“ auf die Verpackungen aufzudrucken. Hersteller, die bereits heute eine Nährwerttabelle auf Lebensmitteln abdrucken, müssen ab Dezember bereits Vorgaben einhalten, die ansonsten erst 2016 in Kraft treten. Sie werden verpflichtet, den Kaloriengehalt sowie sechs Nährstoffe (Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz) in der Tabelle anzugeben. Lebensmittelimitate, wie Analogkäse oder Klebefleisch, müssen ebenfalls extra gekennzeichnet und ab Ende des Jahres in unmittelbarer Nähe des Produktnamens aufgeführt werden.
Zweitwohnung: Wer künftig wegen eines Jobwechsels oder einer Versetzung eine Zweitwohnung unterhalten muss, kann ab sofort maximal 1000 Euro monatlich als Werbungskosten steuerlich absetzen. Bislang galt als Richtschnur die ortsübliche Miete für eine 60-Quadratmeter-Wohnung.
Bargeldloser Zahlungsvrkeher: Für viele Bankkunden klingt „SEPA“ noch immer befremdlich. Sie steht für „Single Euro Payments Area“, übersetzt: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Der bargeldlose Zahlungsverkehr, also Überweisungen und Lastschriften in Euro, unterliegt ab spätestens Mitte des Jahres europaweit einheitlichen Verfahren. Die wichtigste Änderung für Bankkunden: Statt ihrer gewohnten Kontonummer sollten sie bei allen Überweisungen und Zahlungen nun ihre IBAN, also die internationale Kontonummer, parat haben. Die ist mit 22 Stellen zwar lang, enthält aber die bisher immer benötigte Bankleitzahl. Bereits erteilte Lastschriften behalten ihre Gültigkeit, die Daten werden automatisch angepasst. Erleichtern, vereinfachen und verbilligen soll SEPA vor allem auch grenzüberschreitende Überweisungen. Dafür muss allerdings bis zum Stichtag 1. Februar 2016 zunächst noch die internationale Bankleitzahl (BIC) aufgeführt werden. Neben den EU-Mitgliedern nehmen auch Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie die Schweiz und Monaco an SEPA teil.
Energie und Haushalt: Privathaushalte müssen mit einem ordentlichen Anstieg der Stromkosten im laufenden Jahr rechnen. Zu einer wesentlichen Preissteigerung wird vermutlich die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien führen, die um fast einen Cent auf 6,24 Cent je Kilowattstunde ansteigt.
Der Verkauf von Staubsaugern mit einer Leistung ab 1600 Watt ist ab September in der EU verboten - so soll Energie gespart werden. Ab dann müssen Hersteller die Geräte außerdem mit einem Label für den Stromverbrauch versehen.
Mobilfunk: Gute Nachrichten gibt es dagegen für Urlauber: Die Preise für Telefonate und Internet-Nutzung im EU-Ausland, das sogenannte Roaming, wird ab 1. Juli günstiger. Anrufe in die Heimat kosten den Handynutzer dann nur noch höchstens 23 Cent pro Minute, SMS werden mit sieben Cent abgerechnet. Für eingehende Anrufe werden sechs Cent pro Minute fällig. Billiger wird dann auch das Surfen – zumindest im Internet: Ein Megabyte Datenvolumen darf dann höchstens noch 24 Cent kosten.